Aus Bad Sooden-Allendorf wird Heilbad Bad Sooden-Allendorf
18. Juni 2026Lange haben Mitgliedsorte des Hessischen Heilbäderverbandes e.V. darum gekämpft, nun wurde ein wichtiges Ziel erreicht: ab sofort dürfen 16 Kurorte und Heilbäder in Hessen ihr Prädikat offiziell als Namenszusatz im Ortsnamen tragen. Aus Bad Sooden-Allendorf wird Heilbad Bad Sooden-Allendorf. Möglich macht dies eine Gesetzesänderung vom 05. Februar 2026 im § 13 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung.
Und so lies es sich der Hessische Minister des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, Prof. Dr. Roman Poseck, nicht nehmen, die Verleihung der zusätzlichen Bezeichnung für diese Kurorte persönlich vorzunehmen. „Ein Namenszusatz stärkt kommunale Identität, schafft Stolz und Heimatverbundenheit bei den Bürgern.“ so Roman Poseck. Auf Einladung des Hessischen
Heilbäderverbandes e. V. fand die Zeremonie am Montag, 15.06.2026, im Bad Homburger v. d. H. Kunstspeicher unter Anwesenheit zahlreicher Branchenvertreter und Landespolitiker statt.
Für das Heilbad Bad Sooden-Allendorf nahmen Calvin Grede in Vertretung des Bürgermeisters und Kurdirektor Jens Lüdecke das Zertifikat aus den Händen des Staatsministers entgegen.
„Ein bedeutender Meilenstein für unsere Kurstadt und eine starke Anerkennung für die geleistete Arbeit der vergangenen Jahre,“ erklärt Calvin Grede hocherfreut. „Es stärkt unsere Heimat als Gesundheits- und Tourismusstandort und fördert die Motivation aller, unsere Kurstadt weiter positiv zu entwickeln.“ Der Namenszusatz „Heilbad“ darf nicht nur auf den Ortseingangsschildern verwendet werden, sondern auch in amtlichen Dokumenten und für das Dienstsiegel.
Hintergrund:
Bad Sooden-Allendorf ist staatlich anerkanntes Heilbad und zählt somit zu den hochprädikatisierten Kurorten in Deutschland. Grundlage der Zertifizierung sind Landesgesetze oder -verordnungen, welche auf den Begriffsbestimmungen des Deutschen Heilbäderverbandes e.V. beruhen. „Die Qualität der Heilbäder und Kurorte in Hessen zeigt sich im Prädikat. Denn nur der Ort, der in regelmäßigen Abständen die medizinisch-therapeutische Kompetenz und die kurspezifische Infrastruktur nachweist, ist berechtigt die Auszeichnung „Heilbad“ oder „Kurort“ zu führen. Grundvoraussetzung ist jedoch das Vorkommen eines Natürlichen Heilmittels, also einer Heilquelle, Sole, Moor oder Heilklima oder die konsequente Anwendung eines Natürlichen Heilverfahrens, wie der Kneipp-Therapie.“
Mehr unter: https://www.heilbaederverband-in-hessen.de/praedikatisierung
Stadt Bad Sooden-Allendorf
Tourismus- und Kur- AöR
Vorstandsvorsitzender: Jens Lüdecke
Landgraf-Philipp-Platz 1-2
06567 Bad Sooden-Allendorf
E-Mail: j.luedecke@bad-sooden-allendorf.de