Kirchburg Walldorf © Heinrich von Berlepsch
©
Kirchburg Walldorf © Heinrich von Berlepsch

Sperrung der Werra im Bereich Walldorf aufgrund der Brückensanierung

17. Juni 2026

Es gilt auf dem Abschnitt Meiningen – Wernshausen ein unbefristetes Verbot des Befahrens der Werra mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft im Bereich zwischen der Bootsanlegestelle Walldorf — Werrabrücke und der Einstiegsstelle Walldorf — Versbachstraße /Gewerbegebiet (Flusskilometer 216,02 bis Flusskilometer 216,40) aufgrund einer Brückensanierung in Walldorf.

Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen erlässt gemäß § 25 Abs. 4 S.1 ThürWG i.V.m. § 25 WHG in der derzeit geltenden Fassung folgende Allgemeinverfügung:

Das Befahren der Werra mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft (Kajaks, Kanus, Canadier, Schlauchkajaks, -canadier, Schlauchboote, Stand-UpPaddle-Boards und sonstige Schwimmkörper jeglicher Art) ist auf der oben bezeichneten Strecke Bootsanlegestelle Walldorf-Werrabrücke (Flusskilometer 216,02) bis Einstiegsstelle Walldorf — Versbachstraße/ Gewerbegebiet (Flusskilometer 216,40) im Landkreis Schmalkalden-Meiningen bis auf Weiteres verboten.

Der Gemeingebrauch ist im Bereich der Baustelle der Brückensanierung Walldorf bis auf Weiteres vollumfänglich verboten.

Quelle: Landratsamt Schmalkalden-Meiningen: AV-oB_Bootsanlagestelle Walldorf_Werrabrücke