AGB

Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen der Werratal Touristik e. V. (WTT)

 

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1
Mit Ihrer schriftlichen Reiseanmeldung bieten Sie der WTT den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Ihre Anmeldung sollte mindestens drei Wochen, muss aber spätestens eine Woche vor Beginn der Reise in unserer Geschäftsstelle eingegangen sein.
1.2
Der Reisevertrag kommt erst dadurch zustande, dass Ihnen die Leistung und der Preis von der WTT schriftlich bestätigt werden.
1.3
Die Reiseanmeldung erfolgt auch für alle in Ihrer Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen.

 

2. Anzahlung und Restzahlung

2.1
Mit Vertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) ist die WTT berechtigt, eine Anzahlung auf die vereinbarte Vergütung zu erheben, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart, 10% des Reisepreises pro Person.
2.2
Die Restzahlung ist, falls nichts anderes im Einzelfall vereinbart, zwanzig Tage vor Reisebeginn zahlungsfällig.
2.3
Bei Buchungen kürzer als eine Woche vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.

 

3. Leistungen

3.1
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem der Buchung zugrunde liegenden Prospekt sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben der Buchungsbestätigung.
3.2
Vertragliche Leistungen können auf Wunsch des Gastes individuell zusammen-gestellt und gebucht werden und vom Prospekt abweichen. Der Umfang ergibt sich aus den hierauf bezugnehmenden Angaben der Buchungsbestätigung.

 

4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung

4.1
Vor Reisebeginn können Sie jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird wirksam an dem Tag, an dem er in der Geschäftsstelle der WTT eingeht. Die WTT bestätigt den Eingang des Rücktritts.
4.2
In diesem Falle ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro (zzgl. ges. MwSt.) pro Person zu entrichten.
4.3
Auf Ihren Wunsch nimmt die WTT eine Abänderung der Reiseanmeldung (Umbuchung) vor. Als Umbuchung gelten Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Reisedauer, der Unterkunft oder des Gepäcktransfers. Umbuchungen können bis eine Woche vor Reisebeginn berücksichtigt werden.

 

5. Rücktritt und Kündigung durch die WTT

5.1
Die WTT kann den Vertrag nach Reisebeginn kündigen, wenn der Reisegast die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
5.2
In diesem Falle werden dem Reisegast der Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile gutgeschrieben, die die WTT aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
5.3
Die WTT behält sich vor, Reisen kurzfristig abzusetzen, falls dies aus Gründen, die die WTT und ihre Leistungsträger nicht beeinflussen können, erforderlich ist. In diesem Fall werden Sie unverzüglich in Kenntnis gesetzt und erhalten die geleistete Zahlung zurück.

 

6. Gewährleistung und Haftung

6.1
Die WTT haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen, d. h. die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, die vertragsgemäße Erbringung der Reiseleistung.
6.2
Die WTT bittet jeden Reisegast in seinem eigenen Interesse, etwaige Beanstandungen unverzüglich der Geschäftsstelle der WTT vorzutragen.
6.3
Die WTT haftet nicht für Unglücksfälle während der Reise/Radwanderung. Die WTT empfiehlt dringend den Abschluss einer privaten Reiseunfall- oder Krankenversicherung sowie einer Reiserücktrittsversicherung.
6.4
Die WTT haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Theaterbesuche u.ä.) und die in der konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

 

7. Gerichtsstand, Sonstiges

7.1
Sollte eine der vorstehenden Bestimmung unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt.
7.2
Gerichtsstand für Klagen des Reisegastes gegen die WTT ist ausschließlich Eisenach.
7.3
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen der Gerichtsstand der WTT vereinbart.