Aktuelle Pegelstände und Einschränkungen
Aktuelle Pegelstände
Bitte beachten Sie bei der Planung einer Kanu-Tour die aktuellen Informationen zu den Pegelständen der Werra
Einschränkungen
Wichtiger Hinweis für alle Wasserwanderer (Quelle: Landratsamt Schmalkalden-Meiningen):
Unbefristetes Verbot des Befahrens der Werra mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft im Bereich zwischen der Bootsanlegestelle Walldorf — Werrabrücke und der Einstiegsstelle Walldorf — Versbachstraße /Gewerbegebiet (Flusskilometer 216,02 bis Flusskilometer 216,40)
Unbefristetes Verbot des Gemeingebrauchs im Bereich der Baustelle Brückensanierung Walldorf
Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen erlässt gemäß § 25 Abs. 4 S.1 ThürWG i.V.m. § 25 WHG in der derzeit geltenden Fassung folgende Allgemeinverfügung:
Das Befahren der Werra mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft (Kajaks, Kanus, Canadier, Schlauchkajaks, -canadier, Schlauchboote, Stand-UpPaddle-Boards und sonstige Schwimmkörper jeglicher Art) ist auf der oben bezeichneten Strecke Bootsanlegestelle Walldorf-Werrabrücke (Flusskilometer 216,02) bis Einstiegsstelle Walldorf — Versbachstraße/ Gewerbegebiet (Flusskilometer 216,40) im Landkreis Schmalkalden-Meiningen bis auf Weiteres verboten.
Der Gemeingebrauch ist im Bereich der Baustelle der Brückensanierung Walldorf bis auf Weiteres vollumfänglich verboten.
Weitere Informationen zu Einschränkungen auf der Werra liegen uns derzeit nicht vor.
Sollten Sie auf Ihrer Tour etwas feststellen, sind wir Ihnen für eine Meldung über unser Kontaktformular sehr dankbar.